Kinderbetreuung

Tipps zur Wahl des Babysitters

Babysitter gesucht – was Eltern beachten sollten

Viele junge Mädchen verdienen sich gern ein bisschen Taschengeld dazu, indem sie auf die Kleinen aufpassen. Der Job bedarf einer großen Verantwortung und die Freude an dem Umgang mit Kindern ist die wichtigste Eigenschaft eines Babysitters. Des Weiteren müssen Zuverlässigkeit, Ernsthaftigkeit und genügend Reife vorhanden sein, um besonnen zu reagieren, wenn es mal schwierig wird. Das Alter des zu behüteten Kindes muss erfasst sein, sodass der Babysitter auch weiß, wie er mit dem Kind umzugehen hat.

Sind die Kinder noch sehr klein, sollte er oder sie wissen, wie ein Säugling gewickelt und gefüttert und ein schreiendes Kind beruhigt werden kann. Bei älteren Kindern müssen Babysitter souverän auf Trotzverhalten reagieren und immer eine gute Spielidee parat haben, um die Sprösslinge bei Laune zu halten. Erste-Hilfe-Kenntnisse sind auf jeden Fall von Vorteil. Viele Sozialträger (z.B. Diakonie, DRK, Kinderschutzbund, kommunale Familienbildungsstätte, kirchliches Familienbildungswerk) sowie Kliniken bieten spezielle Lehrgänge für zukünftige Babysitter an.

Probetermine zum Kennenlernen

Um negative Erfahrungen zu vermeiden, sollte eine Kinderbetreuung – in der Regel Mädchen oder junge Frauen – mit Bedacht ausgewählt und umfassend eingearbeitet werden. Ein Kennenlern-Treffen stellt eine aufschlussreiche Generalprobe für die Eltern dar, die schon einmal zeigt, ob die Chemie zwischen Kindern und Babysitter passt. Empfehlenswert ist auch eine bezahlte Probestunde, wo Mama und Papa dabei zuschauen können, wie er oder sie mit den Kindern spielt, so werden automatisch die Ängste ein Stück weit genommen, dass sich die Kinder nicht sicher fühlen.

Bei vielen Kindern bedarf es einer längeren Eingewöhnungsphase, denn die Kleinen müssen behutsam an die Stunden ohne die vertrauten Personen herangetastet werden. Sowohl für den Kinderbetreuer als auch für die Eltern ist es einfacher mit einer Infomappe zu arbeiten. Die Babysitter haben damit eine gute Übersicht, die Verhaltensmuster der Kleinen besser nachzuvollziehen und sind optimal vorbereitet.

Auch die Hausregeln und coronabedingte Verhaltensregeln sind wichtig, denn was tun, wenn das Telefon klingelt oder wo gibt es etwas zu essen oder zu trinken? Darüber hinaus können Eltern folgendes in einer Checkliste berücksichtigen:

  • Erreichbarkeit und Handynummern der Eltern
  • Kinderarzt, Rufnummern bzw. Ansprechpartner für Notfälle
  • Zuzubereitende Mahlzeiten
  • Was dürfen die Kinder? Was nicht? Wenn Fernsehen erlaubt ist – Welche Sendungen dürfen sie sehen?
  • Welche Sanktionen darf der Babysitter durchsetzen?
  • Wo befinden sich der Arzneischrank, Bettwäsche zum Wechseln, Sicherungskasten etc.?
  • Krankheiten und Allergien der Kinder, evtl. benötigte Medikamente samt genauer Informationen zu Dosis und Darreichungsform
  • Tabus für die Babysitter
  • Wann sollten die Kinder spätestens im Bett sein? Wie läuft das Einschlafritual?
  • Die Rituale sind wichtig für die Kinder uns somit sollten sie auch vom Babysitter in jedem Fall eingehalten werden.

Der Babysittervertrag

Was viele Eltern nicht wissen: Wer einen Babysitter verpflichtet, geht damit automatisch ein Rechtsverhältnis ein. Insbesondere sind arbeits-, versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen zu beachten. Deshalb ist es sinnvoll, mit Ihrem Babysitter einen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die wichtigsten Punkte geregelt sind. Bei minderjährigen Babysittern müssen die Eltern ihre schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Im Vertrag stehen die Aufgaben des Betreuers und je nach Umfang wird das Honorar berechnet und im Vertrag aufgeführt.

Laut Arbeitsrecht sind Babysitter Minijobber

Werden die Babysitter regelmäßig eingesetzt, gelten sie als regelrechte Haushaltshilfen und müssen im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens als „geringfügig Beschäftigte“ angemeldet werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Babysitter Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat und zusätzlich erwirbt der geringfügige Rentenansprüche. Außerdem müssen die Eltern den Babysitter bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden; der Beitrag beläuft sich auf 1,6 Prozent des Honorars. Erleidet der Babysitter während seiner Tätigkeit, auf dem Weg dahin oder nach Hause einen Unfall, kommt die Versicherung für sämtliche Behandlungs- und Rehabilitationskosten auf. Im Gegenzug können Familien die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen.