Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Kein Kitaplatz – Kommune zahlt den Babysitter

Das Jahr oder die mehrjährige Elternzeit sind um. Die Weichen für den Wiedereinstieg in den Beruf sind gestellt. Das Kind freut sich auf den Austausch mit anderen Altersgenossen. Jetzt muss nur noch ein geeigneter Kitaplatz gefunden werden. Leichter gesagt als getan, die Kitaplätze sind rar gesät und am besten sollte man sich noch vor der Geburt des Kindes um einen Kita Platz kümmern.
Eltern können nun aber aufatmen. Wenn sie zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, haben sie Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2016 entschieden. Das Urteil beinhaltet, dass die jeweilige Kommune einen entsprechenden Schadensersatz zahlen muss, wenn sie für den Mangel verantwortlich ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben Familien bereits seit dem Jahr 2013.

Speziell in Berlin haben Eltern jetzt ebenfalls Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wenn kein Kita-Platz angeboten werden kann, um damit beispielsweise den Babysitter zu bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Diese Betreuungskosten erstattet zu bekommen ist allerdings relativ umständlich. Eine Voraussetzung ist, dass nicht einmal vom jeweiligen Jugendamt ein geeigneter Platz angeboten werden kann. Erst dann können Eltern klagen und die entsprechende Entschädigung einklagen. Rechtlich gesehen ist jeder der Bezirke dafür verantwortlich, die Kita Plätze entsprechend zu planen. Sollte das nicht gewährleistet sein, ist eine Entschädigung gesichert.

Hessen zahlt für Kinderbetreuung

Ein weiteres Modell der Kinderbetreuung wird seit Ende letzten Jahres in Hessen angeboten. Das Land bietet die „beitragsfreie Kita“ an und überweist den Kommunen 136 Euro monatlich pro Kund. Gewährleistet sein sollen damit 6 Stunden Betreuung täglich. Auch hier gibt es allerdings noch Kritik – beispielsweise liegen in einigen hessischen Städten die Gebühren deutlich über 136 Euro. Außerdem wird für Krippenkinder, im Alter zwischen 0 und 3 Jahren, keine Unterstützung gezahlt. Die Gelder erhalten Eltern mit Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren.

Auch in Schleswig Holstein fehlen Betreuungsplätze. Die Gemeinde Norderstedt unterstützt daher Tagesmutter finanziell. Für Eltern fallen nur die Gebühren an, die Eltern auch ein „normaler“ Kitaplatz kostet. Für diese Neuregelung investiert die Stadt etwa 295.000 Euro jährlich. Allerdings sind auch hier noch nicht alle Ressourcen ausgeschöpft und die Stadt plant weitere Betreuungsplätze zu schaffen. Im Nachbarland Dänemark zahlt der Staat arbeitenden Eltern den Babysitter. Vor allem nachts und im Schichtdienst arbeitende Eltern sollen damit unterstützt und finanziell entlastet werden. In Schweden wird eine 24/7 kostenlose Kinderbetreuung angeboten.

Babysitter oder KITA Platz – viele Regionen haben bereits erkannt, dass die Betreuungsangebote einfacher zugänglich gemacht werden müssen und arbeiten am Ausbau der Möglichkeiten.