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Minijob und DLS

Anmeldung und Versicherung von Babysittern

Babysitter übernehmen eine große Verantwortung: Sie hüten fremde Kinder und müssen sich gleichzeitig in einem fremden Haushalt zurecht finden. Auch dem gewissenhaftesten Babysitter kann hier einmal ein kleiner Unfall passieren. Ist der Babysitter in einem solchen Fall nicht korrekt angemeldet und somit nicht versichert, bleiben die Beteiligten auf allen Kosten sitzen.

Aus diesem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, Babysitterjobs korrekt anzumelden und den Babysitter zu versichern. Das Babysitten fällt in die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten und wird somit als geringfügige Beschäftigung gehandhabt.

In einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitnehmer pro Monat nicht mehr als 485,85 Euro verdienen (Stand: Januar 2022) Diese Obergrenze wird in jedem Jahr neu festgesetzt. Es müssen keine Abgaben geleistet werden, Brutto- und Nettoverdienst sind also identisch. Der Arbeitnehmer muss durch den Arbeitgeber unfallversichert werden und kann sich freiwillig kranken- und pensionsversichern. Um den Babysitter zu versichern, muss ihn der Arbeitgeber bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden.

Dienstleistungsscheck – Wie funktioniert’s?

In Österreich werden Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck (DLS) angemeldet, versichert und entlohnt. Haushaltsnahe Dienstleistungen können durch diese Methode ohne großen bürokratischen Aufwand als legale Beschäftigungen angemeldet werden und die Beschäftigten sind automatisch unfallversichert. Darüber hinaus besteht mit dem Dienstleistungsscheck die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, eine günstige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen.

Den Dienstleistungsscheck kann der Arbeitgeber in der Trafik, bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau oder bei der Post kaufen. Online kann man Sie auf DLS-Online erwerben, dass mittlerweile auch als App für Android und Apple angeboten wird. Der Kaufpreis liegt 2% über dem Wert des Schecks. Beispielsweise liegt der Kaufpreis für einen DLS im Wert von 10,00 € bei 10,20 €. In den 20 Cent sind der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung sowie geringe Bearbeitungsgebühren enthalten. Den Versicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber also ganz automatisch beim Kauf des DLS, ohne bürokratischen Aufwand.

Bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einmalig ein Beiblatt ausfüllen und dieses dann gemeinsam mit den Dienstleistungsschecks bei der zuständigen Gebietskrankenkasse oder der VAEB abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen und weiterzuleiten. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist auf die Dauer von einem Monat beschränkt, kann jedoch immer wieder hintereinander mit derselben Person abgeschlossen werden.

Mindestlöhne beachten

Der Lohn ist frei zwischen Arbeitnehmer und -geber zu vereinbaren. Dabei liegt die Untergrenze jedoch bei den jeweils vorgeschriebenen Mindestlöhnen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten. Sie sind nach verschiedenen Kriterien gestaffelt. Der gesetzliche Mindestlohn für Kinderbetreuung beträgt derzeit 13,97 €. (Stand: Januar2022).

Als Lohn für die verrichtete Arbeit bekommt der Arbeitnehmer dann die Dienstleistungsschecks, welche er spätestens bis zum Ende des Folgemonats bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau oder bei der Gebietskrankenkasse einreichen muss (persönlich, per Post oder online).

Die Summe der Dienstleistungsschecks wird dann auf das Girokonto (oder auch auf dem Postweg) an den Arbeitnehmer überwiesen. Der Wert der erhaltenen Dienstleistungsschecks darf dabei die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.